Software-as-a-Service (SaaS) Vertragsbedingungen

zur Nutzung von Software über das Internet der:

Quiply Technologies GmbH, Elsaßstraße 40, 50677 Köln

– nachfolgend „Anbieter“ genannt –

Leistungen

1.1 Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Software.

1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen.

Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Aktualisierte Versionen können von der vorherigen Version in Aussehen und Funktionsumfang abweichen. Zeit und Umfang der Änderungen, die zu einer neuen Version der Software führen, werden ausschließlich durch den Anbieter bestimmt.

Die App-Komponente der Software wird dem Kunden über den Apple App Store und Google Play zur Verfügung gestellt. Die Installation der App auf den Endgeräten hat der Kunde selbst vorzunehmen gemäß den Angaben des jeweiligen App Store Betreibers.

1.4 Der Anbieter kann sich bei der Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste der Hilfe Dritter bedienen und/oder die Leistungen ganz oder teilweise durch einen Dritten erbringen lassen.

1.5 Der Kunde erkennt an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern herzustellen. Der Anbieter schuldet daher nicht die vollkommene Fehlerfreiheit der Software, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die deren Nutzung in erheblicher Weise einschränken.

1.6 Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, den Zugang und die Nutzung des Kunden zu neuen Funktionalitäten der Software vom Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.

Nutzungsumfang

2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreiten des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

2.8 Fair Use Policy

Die angebotenen Abonnements gelten für den normalen Geschäftsgebrauch. Weist der Anbieter nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass Nutzer die abonnierte Leistung für nicht übliche Anwendungen (z.B. Hochladen und Verbreiten einer privaten Filmsammlung) benutzen, behält sich der Anbieter jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, respektive eine andere geeignete Maßnahme zu ergreifen.

Normaler Geschäftsgebrauch

Unter “normalem Geschäftsgebrauch” versteht der Anbieter die normale Nutzung der App um mit anderen Nutzern im geschäftlichen Kontext zu kommunizieren, kollaborieren und generell zu interagieren und Informationen auszutauschen.

Erhebliche Abweichungen vom üblichen Gebrauch und nicht übliche Anwendungen

“Erhebliche Abweichungen vom üblichen Gebrauch” und “nicht übliche Anwendungen” bedeutet, dass das Abonnement oder die App zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne einer normalen geschäftlichen Anwendung) oder missbräuchlich eingesetzt wird.

Bei den Missbräuchen geht es um rechtswidrige Nutzung wie Betrugsfälle, Spam etc. Vermutet der Anbieter einen Fall von erheblicher Abweichung vom üblichen Gebrauch oder eine nicht übliche Anwendung, nimmt der Anbieter mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen. Nur wenn es sich tatsächlich um einen solchen Fall handelt und der Kunde nicht gewillt ist, die entsprechende Nutzung einzustellen, ergreift der Anbieter eine geeignete Maßnahme.

Verfügbarkeit, Leistungsmängel

3.1 Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter garantiert in der Regel eine Verfügbarkeit von mindestens 99% Uptime über den Verlauf des ganzen Jahres.

3.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der Software zur Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten vorübergehend einzustellen oder zu beschränken (Wartungszeit). Pflege- und Wartungsarbeiten werden vom Anbieter nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung, durchzuführen. Diese Zeiträume sind nicht Bestandteil der garantierten Verfügbarkeit und Leistungserbringung.

Datenschutz und Datensicherheit

4.1 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß gültiger Rechtsnormen notwendig ist.

4.2 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Der Anbieter und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

4.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

4.4 Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden.

4.5 Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.

4.6 Der Anbieter bzw. von ihm beauftrage Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

5.3 Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

5.4 Es obliegt dem Kunden die vom Vertrag nicht umfasste Soft- und Hardwareumgebung der Software auf dem mobilen Endgerät ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Der Kunde hat die Hard- und Software insbesondere gegen unbefugte Zugriffe durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte, Viren, Trojaner und sonstige Schadsoftware zu schützen.

Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Störungsmanagement

7.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

7.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

a) Schwerwiegende Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

b) Sonstige Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

c) Sonstige Meldung

Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

7.4 Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.

Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

Ansprechstelle (Hotline)

8.1 Vertragliche Leistungen

Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.

8.2 Annahme und Bearbeitung von Anfragen

Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen.

Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.

Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich und gesondert schriftlich zu vereinbaren.

Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

9.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum/Zeitpunkt oder durch Überlassung der Software durch den Anbieter im App Store (Apple und/oder Google o.a.) zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit.

Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch die App Stores liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters und können daher nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Auch eine Stornierung der Bestellung aus diesem Grund ist nicht zulässig.

Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

9.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

9.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 AV Quiply

9.5 Mit der Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren und sämtliche Kundeninhalte und anderen Daten des Kunden zu löschen.

9.6 Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden gegen Erstattung der hierfür beim Anbieter anfallenden Kosten dabei unterstützen, seine Datenbestände zu sichern. Es gilt Ziffer 4.3 AV Quiply. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen der Auftragsverarbeitung regelmäßig nicht mehr gegeben sein. Mit Ablauf von einem Monat nach Vertragsende – oder vorher auf Verlangen des Kunden - wird der Anbieter die Kundendaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Seiten des Anbieters entgegenstehen. Zu einer abweichenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. betreffend Zeit, Format oder Migration) ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart und vergütet wird.

Test-Account

10.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden einmalig im Rahmen eines Test-Accounts unentgeltlich die Nutzung der Software für bis zu vier (4) Wochen und für bis zu vierzig (40) Nutzer sowie unlimitierte Testdaten. Die Nutzung ist ausschließlich intern für Testzwecke des Kunden zulässig, eine produktive Nutzung ist ausgeschlossen. Sofern die Parteien nicht eine Weiterführung der Nutzung des Test-Accounts im Rahmen eines Kunden-Accounts vereinbaren, endet der Nutzungsvertrag über den Test-Account mit Ablauf des Vier-(4)-Wochen-Zeitraums automatisch.

10.2 Der Anbieter behält sich vor, die Funktionalitäten des Test-Accounts gegenüber dem Kunden-Account einzuschränken. Der Anbieter kann das Angebot im Rahmen des Test-Accounts jederzeit inhaltlich, vom Aufbau und vom Umfang ändern, erweitern, einschränken oder einstellen.

10.3 Im Rahmen des Test-Accounts stellt der Anbieter dem Kunden die Software in der jeweils verfügbaren Form zur Verfügung, die Regelungen zur Verfügbarkeit in Ziffer 3, zum Störungsmanagement in Ziffer 7, zur Ansprechstelle in Ziffer 8, zur Gewährleistung und zur Haftung gelten nicht.

10.4 Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

Vergütung und Zahlungsverzug

11.1 Der Kunde schuldet dem Anbieter für die Nutzung der vereinbarten Leistungen während der Vertragslaufzeit die in den geschlossen Verträgen vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einem einmaligen Einrichtungsbetrag, einer festen monatlichen Grundbetrag und einem von der Anzahl der gebuchten oder in Anspruch genommenen Nutzungseinheiten und Modulen abhängigen monatlichen Nutzungsbetrag.

11.2 Der Grund- und Nutzungsbetrag wird mit Vertragsbeginn für die vereinbarte Grundlaufzeit und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit für die Verlängerungslaufzeit jeweils im Voraus voll fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) oder weitere Module ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung des Anbieters möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit wird der zusätzliche Betrag anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten geschlossenen Vertrags mit dem Anbieter.

11.3 Der Anbieter stellt den Betrag zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit im Voraus in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

11.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.5 Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsbetrag erreicht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach entsprechender Ankündigung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.6 Anwendung.

11.6 Der Anbieter ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung (erstmals jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages) mit Wirkung zu Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Eine solche Preiserhöhung darf pro Vertragsjahr nicht mehr als 5% betragen, es sei denn, die Arbeitskosten des Anbieters für die Erbringung der Leistung sind um mehr als 5% pro Vertragsjahr gestiegen. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn (i ) der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und (ii) der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird der Anbieter auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter. Der Anbieter hat das Recht bei Widerspruch des Kunde gemäß Ziffer 9.2 den Vertrag zu kündigen.

Geltung der AV Quiply

Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Anbieters (AV Quiply).

Gültig ab: 1. Januar 2022

Mann im Anzug steht im Wald Lichtung